Singeltrails (Rodaun - Parapluiberg - Gießhübl - Bierhäuslberg)

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Höhen|meter:
640HM
Länge:
19.2km


- Schwierigkeit


- Erlebnis
Wegbeschreibung/Routen|verlauf:
Anspruchsvolle Tour, hoher Anteil an Pfaden und Wanderwegen. Fahrtechnisches Geschick und Kraftausdauer erforderlich, GPS ratsam.
Einstieg Ketzergasse/Haselbrunnerstraße steilen Fußweg hinauf Richtung Kirche und zur Kaltenleutgeberstraße, diese und Liesing queren, rechts in Waldmühlgasse bis Schranken und schwierige Pfad zur Lutterwand. Links der Wand Pfad weiter bergauf folgen bis Einmündung in Asphaltstraße auf der Heide.
Diese rd 300m hinunter Richtung Parkplatz, links in Pfad der direkt in Kreuzung Lohnsteinstraße/Berggasse mündet (Parkplatz) und gerade auf Lohnsteinstraße weiter nach rd 50 m scharf rechts hinauf auf Singletrails zur Forststraße (nach Franz Ferdinandschutzhaus) und Richtung Kugelwiese weiter.
Abzweigung Kammersteinhütte passieren nach 120m Forststr. rechts auf Wanderweg, der bald zum Singeltrail bergauf wird und weiter oberhalb GH Kugelwiese links haltend wieder in Forststraße einmünden.(Großer Sattel) Forststr. queren Wanderweg Richtung Kleiner Sattel folgen bis Kreuzung mit Forststr. Forststr. gleich links auf Pfad verlassen, rauf auf Kl. Sattel und Trail folgen, Forststraße queren, weiter zur Nemecek Hütte und im Linksbogen auf Straße zum Parkplatz Gießhübl einmünden und auf der Straße weiter.
Im Bogen nach rechts unterhalb Imbissstand auf Wanderweg/Pfad bergab ca 1000 m hinunter bis Forststraße und gleich parallel rechts vom Bach zurück hinauf Richtung Parkplatz Gießhübl.
Die Straße hinauf zum Kl. Sattel und Forststr. weiter bis ca 100 m vor scharfer S-Kurfe rechts steiler Trai hinauf, zweimal die Forststr. schneiden, einmünden auf Forststr., rechts weiter bis Franz Ferdinand Schutzhaus.
Wanderweg ca 250 m hinunter und links in Singletrail zum Gipfel Bierhäuslberg und Trail bzw. GPS Daten folgen bis Waldmühlgasse, Kaltenleugebnerstraße und weiter wie Anfahrt.
Achtung, wichtige Hinweise:
1. Der Author übenimmt keinerlei Haftung und Garantie.
2. Die Befahrung oder Begehung der o.a. Route erfolgt auf eigene Gefahr und der Autor haftet auch nicht für eventuelle Ordnungswidrigkeiten oder damit verbundene gerichtliche Auseinandersetzungen.
3. Wer Fahrverbote mißachtet, begeht einen Gesetzesverstoß.
4. Bei allgemeinen Fahrverbot ist vor dem eventuellen Befahren das Einverständnis des Grundeigentümers einzuholen.
5. Jeder Mountainbiker ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und das Einschätzen der persönlichen Leistungsfähigkeit selbst verantwortlich.
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