Spaichinger MTB Treff 16.05.2011 Schrofe-Katzenbrunnen-Bruderholz-Seitenried

 Zurück Höhen|meter: 626HM Länge: 23.29km Gehzeit: 1Std 30 Min - Schwierigkeit
- Erlebnis Wegbeschreibung/Routen|verlauf:
3.27.061 Albtrauf zwischen Balgheim und Gosheim mit Dreifaltigkeitsberg, Klippeneck und Lemberg
Verordnung des Landratsamts Tuttlingen über das Landschaftsschutzgebiet "Albtrauf zwischen Balgheim und Gosheim mit Dreifaltigkeitsberg, Klippeneck und Lemberg" vom 9. April 1991 (Gränzbote vom 12.04.1991).
Aufgrund von §§ 22, 58 Abs. 3 und 4 und § 64 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzge­setz - NatSchG) vom 21.10.1975 (Gesetzblatt S. 654), zuletzt geändert durch die 3. Anpassungsverordnung des Innenministeriums vom 13. Februar 1989 (GBl. S. 101), wird mit Zustim­mung des Regierungspräsidiums Freiburg verordnet:
§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemeinden Balgheim, Spaichingen, Denkingen und Gosheim wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Das Landschaftsschutzgebiet führt die Bezeichnung "Albtrauf zwischen Balgheim und Gosheim mit Dreifaltigkeitsberg, Klippeneck und Lemberg".
§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rd. 1 044 ha.
(2) Das Schutzgebiet umfaßt folgende Landschaftsteile:
Auf Gemarkung Balgheim:
Tropfbrunnen, Mittlere Steige, Klemmshalde, Unter der Klemme, Gizebühl, Breite Steig, Masholderbrunnen, Winkeläcker, Himmelberg, Seitenäcker, Krautes Ried, Breitensteigäcker und Teile vom Himmelbergäcker und Hagenäcker;
Auf Gemarkung Spaichingen:
Katzensteig, Wasserloch, Studentenbühl, Eck, Hofener Halde, Rohrwald, Holzäcker, Bleiche, Teich(h)*alde, Hägeles Hölzle, Küferbartles Hütte;
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* eingefügt LfU
Auf Gemarkung Denkingen:
Untere Sälze, Hinter der Oberen Setze, Hinter Bronnen, Zwischen den Steigen, Schweinbronnen, Rankeln, Moos, Klippen, Klippenwald, Rössle, Katzenbrunnen, Kreuzsteige, Ob Riedern, Kräzenbühl, Littental, Katzensteigle, Teile von Hangweiden, Ob Zuben und Heuberger Wasen;
Auf Gemarkung Gosheim:
Lemberg, Hart, Teile von Seib, Katzensteige, Hirnwiesen, Striegle, Hagenäcker, Tal, Wassersteige, Greut, Steige, Teile von Au und Klingenhalde, Kehlen, Melchiorshalde.
(3) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Karte im Maßstab 1 : 25 000 und in einer Karte im Maßstab 1 : 5 000 grün eingetragen. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung mit Karten wird beim Landratsamt Tuttlingen als untere Naturschutzbehörde in Tuttlingen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt. Bei den Gemeinden Balgheim, Spaichingen, Denkingen und Gosheim liegt je eine Verordnung, eine Karte im Maßstab 1 : 25 000 sowie der die Gemeinde betreffende Ausschnitt aus der Karte im Maßstab 1 : 5 000 ebenfalls zur Einsichtnahme aus.

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